Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB für Grafikdesign-, Printdesign- und Webdesign-Aufträge

Stand 30.01.2016

Präambel

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Jan Schwill, nachfolgend Molinx Design genannt, erteilten Grafikdesign-, Printdesign- und Webdesign-Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

1. Urheber- und Nutzungsrechte

1.1. Jeder Auftrag, der Molinx Design erteilt wurde, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, elektronische Dokumente und EDV Programme unterliegendem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.3. Die Entwürfe, Reinzeichnungen, elektronischen Dokumente und EDV Programme dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch Molinx Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Molinx Design, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

1.4. Molinx Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5. Molinx Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und EDV Programmen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Molinx Design zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach de Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.

1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

2.1. Entwürfe, Reinzeichnungen, elektronische Dokumente und EDV Programme bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen, elektronische Dokumente, EDV Programme geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3. Werden die Entwürfe oder Reinzeichnungen später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Molinx Design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die Molinx Design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

3.2. Molinx Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Molinx Design entsprechende Vollmacht zu erteilen.

3.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung auf Molinx Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Molinx Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehören insbesondere die Übernahme der Kosten.

3.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

3.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4. Fälligkeit der Vergütung

4.1. Die Vergütung ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bei Ablieferung des Werkes zu entrichten.

4.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen und ist die Vergütung für die einzelnen Teile bestimmt, so ist die Vergütung für jeden Teil bei dessen Abnahme zu entrichten. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Molinx Design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragerteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4.3. Bei Zahlungsverzug kann Molinx Design Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Abnahme

5.1. Das Verlangen zur Abnahme wird durch Übergabe oder Auskunft über Vollendung des Werkes, auch in Teilen, zum Ausdruck gebracht.

5.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Abnahme des Werkes, auch in Teilen, innerhalb von 14 Tagen.

5.3. Unwesentliche Mängel oder Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. An Entwürfen, Reinzeichnungen, elektronischen Dokumenten und EDV Programmen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

6.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

6.3. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6.4. Molinx Design ist nicht verpflichtet, Arbeitsdaten oder Quelltexte von EDV Programmen, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Molinx Design dem Auftraggeber Computerdateien oder Quelltexte von EDV Programmen zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Molinx Design geändert werden.

7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Molinx Design Korrekturmuster vorzulegen.

7.2. Die Produktionsüberwachung durch Molinx Design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Molinx Design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Molinx Design haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Molinx Design 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Molinx Design ist berechtigt diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Molinx Design ist ebenfalls berechtigt, Kopien von elektronischen Dokumenten, insbesondere von Internetdokumenten, zu Referenzzwecken in eigenen Präsentationen zu verwenden.

8. Haftung

8.1. Molinx Design haftet für entstandene Schäden an überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

8.2. Molinx Design verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Molinx Design für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

8.3. Sofern Molinx Design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Molinx Design. Molinx Design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.4. Mit der Genehmigung oder der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

8.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch Molinx Design.

8.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Molinx Design nicht.

8.7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Molinx Design geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.

9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

9.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Molinx Design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Statt Wandlung/Minderung behält sich Molinx Design vor, zunächst höchstens zwei Nachbesserungen zu erbringen.

9.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Molinx Design übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Molinx Design von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10. Durchführung, Kündigung

10.1. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Molinx Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Molinx Design auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Gefährdet diese Verzögerung die fristgemäße Durchführung nachfolgender Aufträge, ist Molinx Design berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten bzw. die getroffene Vereinbarung aufzuheben. In diesem Fall ist Molinx Design berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Molinx Design stehen in jedem Fall 7% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu.

10.2. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist Molinx Design berechtigt, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Molinx Design stehen in jedem Fall 7% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Erfüllungsort ist Magdeburg.

11.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

AGB für Website-Pflegeverträge

Stand 08.07.2016

Präambel

Die nachfolgenden AGB gelten für alle zwischen Jan Schwill, nachfolgend Molinx Design genannt, und dem Vertragspartner, nachfolgend Kunde genannt, vereinbarten Website-Pflegeverträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Molinx Design übernimmt die Pflege der in der Leistungsbeschreibung des Pflegevertrages näher beschriebenen Website. Ist in der Leistungsbeschreibung eine CMS-Software als Bestandteil der Website beschrieben, wird nachfolgend der Begriff Website synonym für Website und CMS-Software gebraucht. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil des Vertrages. Wesentliche Erweiterungen der Website sind in einem gesonderten Nachtrag in die vertraglichen Vereinbarungen aufzunehmen.

1.2. Instandsetzungen oder erhöhter Aufwand zur Fehlerbeseitigung an der Website die durch Fehlfunktionen oder Schäden am Aufstellungsort, durch Fehlfunktionen oder Schäden der Internetversorgung, unzulängliche oder fehlerhafte Zugangssoftware (Webrowser) oder sonstige, nicht von Molinx Design zu vertretende Einwirkungen verursacht werden, sind nicht Gegenstand des Vertrages.

2. Leistungsumfang

2.1. Allgemeine Bestimmungen

2.1.1. Molinx Design verpflichtet sich, mit den vom Kunden überlassenen Einwahl-/Zugangsdaten sorgfältig umzugehen und diese gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Eine Gewähr dafür, dass die Einwahl-/Zugangsdaten unbefugten Dritten nicht zur Kenntnis gelangen, kann der Molinx Design nach dem derzeitigen Stand der Datensicherheit im Internet nicht übernehmen.

2.1.2. Molinx Design ist von der Pflicht, Pflegeleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen, befreit, ohne dass dies einen Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte hat, sofern der Kunde von der Installation der jeweils aktuellen oder der vorherigen Version der CMS-Software oder der gelieferten Problemlösungen absieht, es sei denn, die gelieferten Versionen bzw. Problemlösungen sind fehlerhaft.

2.1.3. Bedient sich Molinx Design zur Erbringung seiner Leistungspflicht der Dienste Dritter, wird Molinx Design den Kunden vorher darüber informieren, welche Informationen an Dritte weitergegeben werden sollen und ihm so die Möglichkeit geben, der Weitergabe von Informationen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde der Weitergabe von Informationen an Dritte, ist Molinx Design von der Pflicht Pflegeleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen insoweit befreit, ohne dass dies einen Einfluss auf die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Entgelte hat, wie die Nutzung der Dienste Dritter zur Erbringung der betreffenden Leistung erforderlich wäre.

2.1.4. Molinx Design informiert den Kunden, telefonisch oder per E-Mail, über die Ergebnisse durchgeführter Pflegemaßnahmen.

2.1.5. Voraussetzung für die Erbringung von Pflegeleistungen durch Molinx Design ist die Erfüllung der dem Kunden gemäß Punkt 3 dieser AGB obliegenden Mitwirkungspflichten.

2.2. Pflege auf Zuruf

2.2.1. Die Pflegeleistungen werden von Molinx Design auf Verlangen des Kunden erbracht.

2.2.2. Der Kunde erhält monatlich das im Pflegevertrag vereinbarte Zeitkontingent für die Erbringung von Pflegleistungen durch Molinx Design gutgeschrieben. Der Durchrechnungszeitraum für den Verbrauch von Zeitkontingenten beträgt 12 Monate. Innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes nicht verbrauchte Zeitkontingente verfallen. Über das verfügbare Zeitkontingent hinaus in Anspruch genommene Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2.3. Molinx Design verpflichtet sich, vom Kunden gemeldete Fehlfunktionen der Website zu untersuchen und nach Möglichkeit Hinweise zur Störungs-/Fehlerbehebung bzw. -umgehung zu geben.

2.2.4. Molinx Design wird auf Fehlermeldungen und Änderungsanzeigen vom Kunden wie folgt reagieren:

  1. innerhalb 1 Werktag, wenn die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Website gemäß Leistungsbeschreibung nicht möglich ist;
  2. innerhalb 2 Werktagen, wenn die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Website gemäß Leistungsbeschreibung nur eingeschränkt möglich;
  3. innerhalb 5 Werktagen, wenn Aktualisierungen durchzuführen sind oder die zweckmäßige bzw. wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Website gemäß Leistungsbeschreibung unwesentlich behindert ist;
  4. innerhalb 3 Werktagen bei Anzeigen zu inhaltlichen Änderungen.

2.2.5. Telefonische Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringt Molinx Design während der gewöhnlichen Geschäftszeiten.

2.2.6. Molinx Design informiert den Kunden vor Durchführung einer Pflegeleistung darüber, wieviel Zeit diese in Anspruch nehmen wird. Er informiert den Kunden darüber, ob die Pflegeleistung durch vorhandene Zeitkontingente gedeckt ist oder ob zusätzliche Kosten bei der Durchführung entstehen.

2.3. Periodische Pflege

2.3.1. Die Pflegeleistungen werden von Molinx Design entsprechend der im Pflegevertrag vereinbarten Zeitintervalle regelmäßig erbracht.

2.3.2. Stellt Molinx Design eine Funktionsstörung oder eine gefährliche oder kritische Situation fest, wird Molinx Design den Kunden darüber in Kenntnis setzen und nach Möglichkeit Hinweise geben, diese zu beseitigen bzw. zu umgehen.

2.3.3. Molinx Design informiert den Kunden darüber, wenn vom Hersteller der CMS-Software eine Aktualisierung veröffentlicht wurde und unterbreitet ein Angebot zur Installation der Aktualisierung.

2.3.4. Installation von Aktualisierungen, Instandsetzungen oder erhöhter Aufwand zur Fehlerbeseitigung an der Website, die durch Nutzung zu einem anderen als den in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Verwendungszweck, unsachgemäße Benutzung durch den Kunden oder durch Einwirkung Dritter oder höhere Gewalt erforderlich wären, sind nicht Gegenstand der periodischen Pflege, können aber aber im Einzelfall gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

2.4. Backup- und Archivservice

2.4.1. Der Backup- & Archivservice umfasst die Sicherung und Archivierung der Website des Kunden.

2.4.2. Molinx Design sichert einmal zu Beginn des Pflegevertrages und anschließend periodisch, entsprechend der im Pflegevertrag vereinbarten Intervalle, die Website des Kunden. Zu diesem Zweck werden die auf dem Webserver des Kundes gespeicherten Dateien der Website und – sofern eine CMS-Software Bestandteil der Website ist – die Konfigurationsdateien der verwendeten CMS-Software sowie die Daten der angebundenen Datenbank kopiert und in Sicherungskopien, nachfolgend Backups genannt, gespeichert.

2.4.3. Während der Dauer des Pflegevertrages archiviert Molinx Design die im Pflegevertrag vereinbarte Anzahl Backups für den Kunden. Überzählige ältere Backups werden ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden gelöscht.

2.4.4. Zur sicheren Verwahrung der Backups legt Molinx Design von allen Datenbeständen im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine sichere Kopie an und verwahrt diese räumlich getrennt.

2.4.5. Molinx Design ist berechtigt, die Daten der zu archivierenden Backups zu Sicherungszwecken auch außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs zu lagern. Für den Transport über öffentliche Datennetze sind die Daten entsprechend dem Stand der Technik zu verschlüsseln.

2.4.6. Molinx Design stellt dem Kunden im Bedarfsfall ein archiviertes Backup für die Rücksicherung von Dateien der Website zur Verfügung. Die Rücksicherung von Dateien und Daten aus einem archivierten Backupdurch Molinx Design ist nicht Gegenstand des Vertrages, kann aber im Bedarfsfall gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.

3. Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1. Der Kunde gestattet Molinx Design den Zugang zur Website, sofern eine CMS-Software Bestandteil der Website ist Zugang zur CMS-Software, zum Webspace und ggf. zum Administrationssystem des Webspace und stellt ihm hierfür die erforderlichen Einwahl- & Zugangsdaten zur Verfügung.

3.2. Der Kunde authorisiert Molinx Design dazu, als Administrator der Website zu agieren und zur Wahrnehmung seiner Leistungspflichten auf Dateien und Daten der Website sowie auf Daten im Administrationssystem des Webspace zuzugreifen und diese im Sinne der Pflegeaufgaben zu manipulieren.

3.3. Der Kunde wird Molinx Design Fehler unverzüglich und in nachvollziehbarer Form und unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen mitteilen. Bei der Fehelrbehebung wird der Kunde Molinx Design im Rahmen des Zumutbaren unterstützen.

3.4. Der Kunde zeigt Molinx Design inhaltliche Änderungen spätestens 3 Werktage vor geplanter Veröffentlichung an. Mündliche Änderungsanzeigen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Der Kunde stellt Molinx Design alle Inhalte, die im Rahmen der Inhaltlichen Pflege in die Website eingefügt oder abgeändert werden sollen, gebrauchsfertig und rechtzeitig zur Verfügung. Für die Herstellung von Inhalten, die Beurteilung der Zulässigkeit von Änderung an Inhalten sowie für die Wahrung der Rechte von Dritten ist allein der Kunde verantwortlich.

3.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Mitteilungen von Molinx Design zu Pflegemaßnahmen innerhalb einer angemessenen Frist zur Kenntnis zu nehmen und den Erfolg durchgeführter Pflegemaßnahmen zu überprüfen.

3.6. Der Kunde stellt es Molinx Design frei, sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten der Dienste Dritter zu bedienen und/oder zusätzliche Software im Webspace bzw. Erweiterungen in der CMS-Software zu installieren. In diesem Zusammenhang gestattet der Kunde Molinx Design gegenüber Dritten folgende Informationen offen zu legen:

  1. Domainname/n;
  2. URI (Uniform Resource Identifier) einer (zu überprüfenden) Website-Ressource;
  3. E-Mail-Adresse des Website-Administrators.

3.7. Fügt der Kunde oder seine Mitarbeiter selbständig Inhalte in die Website ein, wird er zur Verhinderung einer Einschleusung von Schadsoftware für angemessene Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere den Einsatz angemessener Virenscanner sorgen.

3.8. Wurde kein Backup- & Archivservice zwischen den Vertragspartnern vereinbart, trifft der Kunde angemessene Vorkehrungen zur Datensicherung, damit die Dateien & Daten im Bedarfsfall aus den Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduziert werden können.

4. Datenschutz

4.1. Molinx Design wird die zur Wahrnehmung seiner Vertragspflichten gespeicherten Daten, insbesondere die vom Kunden überlassenen Einwahl-/Zugangsdaten und die im Rahmen des Backup- & Archivierungsservice gespeicherten Daten, spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen. Dies gilt nicht, solange eine gesetzliche Regelung die Speicherung der Daten erfordert oder abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen wurden.

4.2. Molinx Design weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.

4.3. Der Kunde weiß, dass Molinx Design die auf dem Webserver gespeicherten Dateien und Daten des Kundes aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren und Dateien und Daten zu manipulieren.

4.4. Bedient sich Molinx Design zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen der Dienste Dritter wird er keine Daten erheben oder übermitteln, anhand derer eine Person oder eine Personengruppe identifiziert werden kann.

5. Gewährleistung

5.1. Molinx Design gewährleistet, dass die im Rahmen des vereinbarten Pflegeservice erbrachten Leistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert und die Tauglichkeit der Website gegenüber der vereinbarten Leistungsbeschreibung aufheben oder mindern. Unerhebliche Abweichungen bleiben unberücksichtigt.

5.2. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Mängel auf, ist der Kunde verpflichtet, Molinx Design die Möglichkeit zu geben, diese innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Für solche Mängel, die bei Molinx Design nicht reproduzierbar sind, leistet Molinx Design keine Gewähr.

5.3. Gelingt es Molinx Design trotz wiederholter Bemühungen nicht, einen wesentlichen Mangel zu beheben oder so zu umgehen, dass die Website entsprechend der Leistungsbeschreibung genutzt werden kann, ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Minderung des vereinbarten Entgeltes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5.4. Im Falle von Schadensersatz und Rücktritt bedarf es keiner Fristsetzung, wenn Molinx Design die Beseitigung wesentlicher Mängel verweigert, wenn die Beseitigung wesentlicher Mängel fehlgeschlagen oder die Mängelbeseitigung dem Kunden unzumutbar ist.

5.5. Gewährleistungsansprüche des Kundes verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Zugang der Mängelanzeige.

6. Haftung und Haftungsausschluss

6.1. Molinx Design übernimmt die Haftung für unmittelbare Personenschäden, die dem Kunden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Für sonstige Schäden wird eine Haftung nur übernommen, wenn ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln Molinx Designs oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.

6.2. Die Haftung Molinx Designs im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist auf die Summe der im Laufe eines Jahres zu entrichtenden Entgelte für den betreffenden Teil der vereinbarten Pflegeleistungen begrenzt. Bei Vorlagen ist ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz in jedem Fall ausgeschlossen. Für Personenschäden gilt diese Haftungsbegrenzung nicht.

6.3. Für Datenverluste haftet Molinx Design – außer bei vorsätzlichem Handeln – nur in dem Umfang, in dem die Daten anhand vorhandener Sicherungskopien mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

6.4. Obgleich sich Molinx Design im Rahmen der Periodischen Pflege bemüht, die vertragsgegenständliche Website schädlingsfrei zu halten, kann keine Garantie bzw. Haftung für die Schädlingsfreiheit der Website übernommen werden.

6.5. Molinx Design ist für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich. Insbesondere ist Molinx Design nicht verpflichtet, diese Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte Molinx Design wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, Molinx Design von jeglicher Haftung freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die aus einer möglichen Rechtsverfolgung entstehen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

7.1. Der Vertrag beginnt ab dem im Pflegevertrag vereinbarten Datum, spätestens jedoch mit Unterschrift beider Vertragspartner.

7.2. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat mindestens Bestand für die Dauer von 12 Monaten.

7.3. Der Vertrag kann durch Erklärung in Textform mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats von jedem Vertragsteil aufgekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung wird für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung bleibt von dieser Regelung unberührt.

7.4. Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden verfallen nicht verbrauchte Zeitkontingente. Ein Anspruch auf Rückerstattung vorausbezahlter Entgelte oder auf Leistungserbringung nach Beendigung des Vertrages besteht nicht.

7.5. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind vorausbezahlte Entgelte für ersparte Aufwendungen zurückzuzahlen. Molinx Design stehen in jedem Fall 7% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Entgelte zu.

7.6. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt Molinx Design insbesondere vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß Punkt 3 dieser AGB nachhaltig verletzt oder der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung fällige Rechnungen nicht ausgleicht.

8. Vergütung

8.1. Die Vergütung Molinx Designs setzt sich zusammen aus den monatlichen Entgelten für die im Pflegevertrag vereinbarten Pflegeleistungen. Die Entgelte sind bei einer Erweiterung oder Änderung der zu pflegenden Website anzupassen.

8.2. Die Vergütung wird für jedes Rumpf-/Kalenderjahr im Voraus in Rechnung gestellt.

8.3. Molinx Design ist zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Entgelte nach schriftlicher Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt frühestens 3 Monate nach Ablaufs des Monats in Kraft, in dem der Molinx Design die Änderung mitgeteilt hat. Sie darf das Entgelt des vorausgehenden Zwölfmonatszeitraumes um nicht mehr als 10 % überschreiten. Sofern der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden ist, kann er diesen Vertrag mit einmonatiger Frist zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts kündigen.

8.4. Die Berechnung der gesonderten Vergütung erfolgt auf Basis der zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze Molinx Designs und wird dem Kunde unabhängig von der Pauschalvergütung gesondert in Rechnung gestellt.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen in ihrer rechtlichen Wirksamkeit nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung muss für diesen Fall mit anfänglicher Wirkung eine solche treten, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck aller Parteien entspricht und ihrem Inhalt nach durchführbar ist.

9.2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur in Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und von beiden Parteien zu unterzeichnen

9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz Molinx Designs, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Molinx Design ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.

9.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.